Michael Machel & Hans-Jürgen Malirs
Steuerberater
Hilfeleistungen in Steuersachen
Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistungen bei der Enführung
der steuerlichen Pflichten der Mandanten
Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten
Aufstellung von Bilanzen
steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten
Allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen
Informationen zum Steuerrecht
Beratung zur optimalen Steuerberatung
Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater Rechtsverhältnisse
unter steuerlichen Gesichtspunkten
Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. Rechtsformwechsels
Subventionsberatung
Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgaberechtlichen Sachen
Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheide
Teilnahme an Betriebsprüfungen
Rechnungswesen
Buchführung
Einrichtung der Buchführung einschließlich der Erstellung eines Kontenplanes
Buchführung selbst einschließlich des Kontierens der Belege
Erstellung von Abschlüssen
Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung
Erstellung der Eröffnungsbilanz
Erstellung des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf.
Anhang und Lagebericht
Erstellung des Zwischenabschlusses
Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz
Erstellung einer Liquidationsbilanz
Erstellung eines Erläuterungsberichtes
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personalwesen
Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, z.B.:
Bruttolöhne
Vermögenswirksame Leistungen
Sachbezüge ( z.B. private Kfz-Nutzung)
Lohnsteuermerkmale
Sozialversicherungsmerkmale
Sonstige Einbehaltungen
Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer, Sozilversicherungsträger und Finanzämter
Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten, Schlechtwetterzeiten, Kurzarbeiterzeiten, Ulaubsgelder,
Weihnachtsgelder, anteiliges 13. Monatsgehaltm, Tantiemen
Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
Fertigung des Jahresentgeldnachweises für die Berufsgenossenschaft
Erstellung von Buchungslisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten, Einarbeitung pfändbarer Beträge
Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte
Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von
entsprechenden Verdienstbescheinigungen
Beratung und Teilnahme bei Lohnsteueraußenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen oder
Prüfungen durch das Arbeitsamt
Beratung zu geringfügigen Beschäftigngsverhältnissen, zu kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen,
zur Beschäftigung von Studenten, Schülern oder Praktikanten
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personalwesen
Der Steuerberater fertigt Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernimmt für den
Mandanten die Steueranmeldung und die Antragsstellung gegenüber der zuständigen Behörden.
Zu den einzelnen Leistungen zählen u.a.:
Einkommenssteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuerjahreserklärung
Erbschaftssteuerklärung
Schenkungssteuererklärung
Lohnsteueranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung
Kapitalertragssteueranmeldung
Beantragung von Kindergeld
Beantragung der Eigenheimzulage
Beantragung der Investitionszulage
Antrag auf Anpassung der Steuervorauszahlung
Antrag auf Fristverlängerungen
Antrag auf Stundung der Steuerschulden
Antrag auf Erlass von Steuerschulden
Antrag auf Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
Antrag auf Erstattung ausländischer Quellensteuer
Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern
Der Steuerberater übernimmt die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten
im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
Weitere Leistungen
Steuerberater und Steuerberaterinnen können vielfältige weitere Leistungen für den
Mandanten erbringen. Das Berufsrecht schreibt lediglich vor, dass diese Tätigkeiten mit
dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sein müssen.
Mit dem Beruf des Steuerberaters ist grundsätzlich jede Tätigkeit vereinbar, die nicht
gewerblich ist oder nicht in einem Anstellungsverhältns ausgeübt wird und dem Ansehen
des Berufs nicht schadet (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG, §§ 39 - 41 BOStB). § 39
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) enthält eine Aufzählung der möglichen
Tätigkeitsfelder des Steuerberaters, die jedoch nicht abschließend ist.
Der Steuerberater hat individuell zu entscheiden, welche Leistungen er aufgrund seines
Fachwissens erbringen kann.
Mögliche weitere Tätigkeitsfelder des Steuerberaters:
Unternehmensberatung
Unternehmensnachfolge
Insolvenzwesen
Vermögensgestaltungsberatung
Mediation
Nachlassverwaltung
Sachverständigenwesen
Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter
Steuerberaterkanzlei GbR